Lobbyistenregister
Parlamentsrede zum aktuellen Thema
Einführung eines verpflichtenden Lobbyistenregisters
Wolfgang Neskovic (DIE LINKE):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! In den 70er-Jahren des vorletzten Jahrhunderts brannte das Weiße Haus. Der damalige amerikanische Präsident zog in ein Hotel um. Dort lebte er sicherlich weiter komfortabel, aber immer weniger abgeschirmt von Besuchern. In der Lobby des Hotels erwarteten ihn nun täglich zahllose Interessenvertreter, um ihn energisch zu für sie günstigen Entscheidungen zu drängen. Der Begriff des Lobbyismus war geboren und beschäftigt seitdem eine kritische Öffentlichkeit.
Heute muss kein Interessenvertreter aus Wirtschaft oder Gesellschaft auf einen Brand im Regierungsviertel hoffen. Ein riesiger Dienstleistungsbetrieb arbeitet zwischenzeitlich mit gewaltigen materiellen und personellen Ressourcen, um die Politik zu gewünschten Entscheidungen "hinzuberaten". Mittlerweile beschränken sich Lobbyisten nicht länger auf Beratung. Sie setzen ihre Ratschläge innerhalb der Exekutive gleich selbst um. Zu Recht rügte der Bundesrechnungshof, dass allein zwischen 2004 und 2006 rund 100 Lobbyisten jährlich in bundesdeutschen Ministerien arbeiteten. Bezahlt von der Crème de la Crème der deutschen Wirtschaft betrieben diese Leute Sacharbeit in ganz eigenem Interesse.
Was dieser Einfluss auf die Demokratie für die Demokratie bedeutet, hat Ende 2005 ein namhafter Lobbyist auf den Punkt gebracht. Herr Dieter Schulze van Loon, Präsident eines Dachverbandes von Lobby- und PR-Unternehmen, hat in einem bemerkenswerten Aufsatz hierzu Folgendes ausgeführt:
Einerseits bleibt festzuhalten, dass Lobbying den Einsatz großer Mengen an Ressourcen - vor allem Geld und Zeit - voraussetzt, wenn es erfolgreich sein will. Dies allein bedingt schon, dass nur entsprechend wohlhabende Unternehmen oder Organisationen Lobbying betreiben können, was zu einer Selektion der Interessen führt. Wer sich Lobbying nicht leisten kann, hat meist auch keine Lobby.
Dieser Selektionsprozess ist aus demokratietheoretischer Sicht in der Tat bedenklich, ...
Da hat Herr van Loon völlig recht.
Aus allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gehen Parlament und dann Regierung hervor. Dann werden aber nur noch zwei der fünf genannten Grundsätze gewahrt. Dann vergehen vier Jahre, in denen der gesellschaftliche Einfluss auf die Politik weder gleich noch allgemein noch sonderlich frei ist. Allerdings ist der Einfluss von Lobbyisten auf die Politik oft unmittelbar und nicht selten geheim.
Wir haben Ihnen heute einen Antrag vorgelegt, mit dem wir diesen Missständen begegnen wollen. Es müsste Ihnen bei Durchsicht des Antrags allerdings etwas Überraschendes aufgefallen sein: Die Forderung nach einer Eindämmung von Lobbyismus steht dort nicht im Vordergrund. Der Antrag kennt keine Kategorien von zu viel oder zu wenig Lobbyismus. In dem Antrag wird auch nicht zwischen bösem und gutem Lobbyismus unterschieden. In unserem Antrag wird diese Bewertung einzig und allein dem dazu Berufenen überlassen: dem Souverän, den Wählerinnen und Wählern.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])
Durch die Verabschiedung unseres Antrags würde allerdings dafür gesorgt, dass die Menschen erstmals überhaupt in den Stand versetzt werden, Lobbyismus sachlich zu bewerten. Warum es genau darauf ankommt, erläutert Ihnen Herr van Loon in seinem Aufsatz - ich zitiere -:
Bedenklich ist auch die meist fehlende Transparenz - von Lobbying -.
Entscheidungsprozesse und insbesondere ihr Ergebnis sind für den Bürger nicht mehr nachzuvollziehen und führen zu einem sinkenden Vertrauen in Politik und Politiker. Dieses Misstrauen wird noch verstärkt durch die publik gewordenen Fälle von Vorteilsnahmen durch Politiker, ...
Durch unseren Antrag wird die völlige Öffentlichmachung jeder Lobbyarbeit auf Bundesebene bezweckt.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])
Wenn Sie diesen Antrag annehmen, dann haben Lobbyisten die sanktionsbewehrte Pflicht, sich in ein Internetregister einzutragen. Dann sind in diesem Register die finanziellen Aufwendungen der Lobbyarbeit und ihre Nutznießer offenzulegen. Dann sind Lobbyisten, die an Regierungsstellen ausgeliehen werden, im Register namentlich einzutragen. Dann erhielten die Bürgerinnen und Bürger schließlich zu jeder einzelnen parlamentarischen Initiative Auskunft über die Beteiligung von Lobbyisten an ebendieser Initiative.
Wenn Sie unseren Antrag annehmen, dann ermöglichen Sie erstmals eine informierte, gesellschaftliche Debatte zu Nutzen und Schaden von Lobbyarbeit. Dann bedürfte es auch nicht der Intervention des Bundesrechnungshofes. Dann könnte ein öffentlicher Diskurs dafür sorgen, dass Lobbyismus dort verschwindet, wo er der Allgemeinheit schadet. Ein informierter Diskurs könnte zugleich dafür sorgen, dass Lobbyismus erhalten bleibt, wo er der Allgemeinheit nützt. Ein ernstes Demokratiedefizit kann so durch die Demokratie selbst behoben werden.
Vielen Dank.
(Quelle: www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/ , 19. Juni 2008) Lobbyistenregister Lobbyistenregister
Wolfgang Neskovic (DIE LINKE):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! In den 70er-Jahren des vorletzten Jahrhunderts brannte das Weiße Haus. Der damalige amerikanische Präsident zog in ein Hotel um. Dort lebte er sicherlich weiter komfortabel, aber immer weniger abgeschirmt von Besuchern. In der Lobby des Hotels erwarteten ihn nun täglich zahllose Interessenvertreter, um ihn energisch zu für sie günstigen Entscheidungen zu drängen. Der Begriff des Lobbyismus war geboren und beschäftigt seitdem eine kritische Öffentlichkeit.
Heute muss kein Interessenvertreter aus Wirtschaft oder Gesellschaft auf einen Brand im Regierungsviertel hoffen. Ein riesiger Dienstleistungsbetrieb arbeitet zwischenzeitlich mit gewaltigen materiellen und personellen Ressourcen, um die Politik zu gewünschten Entscheidungen "hinzuberaten". Mittlerweile beschränken sich Lobbyisten nicht länger auf Beratung. Sie setzen ihre Ratschläge innerhalb der Exekutive gleich selbst um. Zu Recht rügte der Bundesrechnungshof, dass allein zwischen 2004 und 2006 rund 100 Lobbyisten jährlich in bundesdeutschen Ministerien arbeiteten. Bezahlt von der Crème de la Crème der deutschen Wirtschaft betrieben diese Leute Sacharbeit in ganz eigenem Interesse.
Was dieser Einfluss auf die Demokratie für die Demokratie bedeutet, hat Ende 2005 ein namhafter Lobbyist auf den Punkt gebracht. Herr Dieter Schulze van Loon, Präsident eines Dachverbandes von Lobby- und PR-Unternehmen, hat in einem bemerkenswerten Aufsatz hierzu Folgendes ausgeführt:
Einerseits bleibt festzuhalten, dass Lobbying den Einsatz großer Mengen an Ressourcen - vor allem Geld und Zeit - voraussetzt, wenn es erfolgreich sein will. Dies allein bedingt schon, dass nur entsprechend wohlhabende Unternehmen oder Organisationen Lobbying betreiben können, was zu einer Selektion der Interessen führt. Wer sich Lobbying nicht leisten kann, hat meist auch keine Lobby.
Dieser Selektionsprozess ist aus demokratietheoretischer Sicht in der Tat bedenklich, ...
Da hat Herr van Loon völlig recht.
Aus allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gehen Parlament und dann Regierung hervor. Dann werden aber nur noch zwei der fünf genannten Grundsätze gewahrt. Dann vergehen vier Jahre, in denen der gesellschaftliche Einfluss auf die Politik weder gleich noch allgemein noch sonderlich frei ist. Allerdings ist der Einfluss von Lobbyisten auf die Politik oft unmittelbar und nicht selten geheim.
Wir haben Ihnen heute einen Antrag vorgelegt, mit dem wir diesen Missständen begegnen wollen. Es müsste Ihnen bei Durchsicht des Antrags allerdings etwas Überraschendes aufgefallen sein: Die Forderung nach einer Eindämmung von Lobbyismus steht dort nicht im Vordergrund. Der Antrag kennt keine Kategorien von zu viel oder zu wenig Lobbyismus. In dem Antrag wird auch nicht zwischen bösem und gutem Lobbyismus unterschieden. In unserem Antrag wird diese Bewertung einzig und allein dem dazu Berufenen überlassen: dem Souverän, den Wählerinnen und Wählern.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])
Durch die Verabschiedung unseres Antrags würde allerdings dafür gesorgt, dass die Menschen erstmals überhaupt in den Stand versetzt werden, Lobbyismus sachlich zu bewerten. Warum es genau darauf ankommt, erläutert Ihnen Herr van Loon in seinem Aufsatz - ich zitiere -:
Bedenklich ist auch die meist fehlende Transparenz - von Lobbying -.
Entscheidungsprozesse und insbesondere ihr Ergebnis sind für den Bürger nicht mehr nachzuvollziehen und führen zu einem sinkenden Vertrauen in Politik und Politiker. Dieses Misstrauen wird noch verstärkt durch die publik gewordenen Fälle von Vorteilsnahmen durch Politiker, ...
Durch unseren Antrag wird die völlige Öffentlichmachung jeder Lobbyarbeit auf Bundesebene bezweckt.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])
Wenn Sie diesen Antrag annehmen, dann haben Lobbyisten die sanktionsbewehrte Pflicht, sich in ein Internetregister einzutragen. Dann sind in diesem Register die finanziellen Aufwendungen der Lobbyarbeit und ihre Nutznießer offenzulegen. Dann sind Lobbyisten, die an Regierungsstellen ausgeliehen werden, im Register namentlich einzutragen. Dann erhielten die Bürgerinnen und Bürger schließlich zu jeder einzelnen parlamentarischen Initiative Auskunft über die Beteiligung von Lobbyisten an ebendieser Initiative.
Wenn Sie unseren Antrag annehmen, dann ermöglichen Sie erstmals eine informierte, gesellschaftliche Debatte zu Nutzen und Schaden von Lobbyarbeit. Dann bedürfte es auch nicht der Intervention des Bundesrechnungshofes. Dann könnte ein öffentlicher Diskurs dafür sorgen, dass Lobbyismus dort verschwindet, wo er der Allgemeinheit schadet. Ein informierter Diskurs könnte zugleich dafür sorgen, dass Lobbyismus erhalten bleibt, wo er der Allgemeinheit nützt. Ein ernstes Demokratiedefizit kann so durch die Demokratie selbst behoben werden.
Vielen Dank.
(Quelle: www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/ , 19. Juni 2008) Lobbyistenregister Lobbyistenregister
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