Buergerrechte
Parlamentsrede zum aktuellen ThemaGisela Piltz (FDP):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Es hat niemand die Absicht, im Privatleben harmloser Bürger herumzuschnüffeln.
Der eine oder andere wird mir nicht glauben, wenn ich Ihnen jetzt sage, von wem das Zitat ist. Es ist von Bundesinnenminister Schäuble und stammt aus dem Tagungsband Terrorismusbekämpfung in Europa - Herausforderungen für die Nachrichtendienste. Es geht weiter:
Und jeder, der das behauptet und dem Staat einen Überwachungswahn unterstellt, untergräbt das Vertrauen in unsere rechtsstaatliche Ordnung.
Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht das Gerede vom Überwachungsstaat, sondern die Sorge vor dem Überwachungsstaat untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat.
Wer sich nicht mehr sicher sein kann, ob er sich unbeobachtet im Rahmen seiner Freiheitsrechte frei entfalten kann, ist nicht mehr frei, kann nicht mehr auf seine Freiheit vertrauen. Genau das ist es, was das Bundesverfassungsgericht unter mittelbarer Beeinträchtigung der Grundrechte versteht.
Die Verletzung des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung hat in der laufenden Legislaturperiode ein solches Ausmaß angenommen, dass man sich fragen muss, ob von diesem Grundrecht seitens der Bundesregierung und der sie tragenden Fraktionen überhaupt noch Kenntnis genommen wird.
Herr Uhl, interessanterweise haben Sie fünf Minuten lang nur über das BKA-Gesetz gesprochen. Nur für diejenigen, die zugeschaut haben: Das ist schon längst verabschiedet; das ist nicht aktuell; das ist nicht das Thema dieses Tages.
Das BKA-Gesetz, das immer noch kritisch zu sehende BSI-Gesetz - man kann nur hoffen, dass die Notbremse noch gezogen wird - und die Vorratsdatenspeicherung, gegen die die größte Klage läuft, die dieses Land je gesehen hat - von über 30 000 Menschen -, sind nur drei Beispiele von vielen für die schleichende Entwertung der Bürgerrechte, für das, was Sie in diesem Parlament beschlossen haben.
Soweit es allerdings um die Verbesserung der datenschutzrechtlichen Belange des einzelnen Bürgers geht, agieren Sie, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der sogenannten Großen Koalition, nicht einmal im Schneckentempo. Etablierung eines Einwilligungsvorbehalts bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten? Bisher Fehlanzeige. Ich bin einmal gespannt, ob Sie Ihr Spitzenpersonal, Ihren Innenminister und Ihre Kanzlerin, im Regen stehen lassen. Wir werden das sehr interessiert verfolgen. Die Kollegin Stokar hat ja schon viel dazu gesagt.
Novellierung des Arbeitnehmerdatenschutzes? Auch da Fehlanzeige.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie stellen seit elf Jahren einen Minister, der sich - bei unterschiedlichen Titeln - Minister für Arbeit nennt. Dass es in elf Jahren kein Arbeitsminister in Deutschland geschafft hat, die Datenschutzinteressen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wahrzunehmen und den Schutz durchzusetzen, ist wirklich ein Armutszeugnis für eine Partei, die sich Arbeiterpartei nennt. Das muss ich Ihnen wirklich einmal sagen.
- Wissen Sie, Sie können sich nicht immer damit rausreden, dass jemand anders das auch nicht gemacht hat. Sie regieren seit elf Jahren. Bekennen Sie sich dazu. Bekennen Sie sich zu Ihren Fehlern, und schieben Sie Ihre Fehler nicht immer auf andere ab.
In der Sache sind wir von der FDP-Bundestagsfraktion absolut bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen. Ich weiß, dass Sie das überrascht. Der Datenschutz gehört auch nach unserer Auffassung 60 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes, 25 Jahre nach dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts und erst recht mit Blick auf das Urteil Karlsruhes zur Onlinedurchsuchung ins Grundgesetz. Hiermit würde die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durch den Verfassungsgesetzgeber anerkannt.
Der Verfassungsgesetzgeber - also wir - würde zudem auch landespolitischen und europarechtlichen Entwicklungen Rechnung tragen. Herr Uhl, Sie müssen das nicht wissen, aber bereits zehn Länder haben ein Datenschutzgrundrecht explizit in ihre Verfassung aufgenommen. Sie müssen auch nicht wissen, dass das Gleiche für die europäische Grundrechtscharta gilt. So gesehen ist es gar nicht so abwegig, darüber einmal nachzudenken.
Obgleich wir in der Zielsetzung durchaus beieinander sind, haben wir von der FDP-Fraktion doch erhebliche Zweifel an der rechtlichen Umsetzung Ihres Gesetzentwurfes. Ich will Ihnen auch sagen, warum das so ist. Bereits in der wegweisenden Entscheidung zur Volkszählung im Jahr 1983 führte das Bundesverfassungsgericht aus, dass ?Einschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig sind?. Die Formulierung in Ihrem Gesetzentwurf wird dieser Vorgabe leider nicht gerecht.
Ich will Ihnen gar nicht unterstellen, dass Sie die Voraussetzungen für Eingriffe in den Schutzbereich der informationellen Selbstbestimmung absenken wollen. Es könnte mit Ihrer Formulierung aber passieren. Wir von der FDP sind nur dann an Ihrer Seite, wenn klar ist, dass das im Grundgesetz formulierte Grundrecht nicht hinter den Vorgaben des Verfassungsgerichtes zurückbleibt.
Sonst spielen wir nur denen in die Hände, die immer und immer wieder in die Grundrechte eingreifen, und erreichen eben gerade nicht das, was wir erreichen wollen. Aus unserer Sicht hat Ihr Gesetzentwurf an dieser Stelle leider handwerkliche Fehler.
- Och, Herr Bürsch! Ich muss jetzt wirklich nicht die Grünen verteidigen.
Ich könnte als Beispiele für handwerkliche Fehler auch manche Gesetzentwürfe der CDU/CSU nennen. Als Studentin an der Uni habe ich mir das Agieren eines Gesetzgebers anders vorgestellt.
- Das gilt für Sie also auch. - Damit können Sie sich leider nicht herausreden.
Wir können dem Gesetzentwurf in dieser Form nicht zustimmen. Vielleicht tut sich ja noch etwas.
Dasselbe gilt aus unserer Sicht auch für den quasi in einer Nacht-und-Nebel-Aktion aufgesetzten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes. Der abenteuerliche Umgang der sogenannten Großen Koalition mit den beiden Datenschutznovellen ist wirklich zu einer Farce geworden. Wie hoch Sie die Bedeutung des Datenschutzes in diesem Haus einschätzen, zeigt sich daran, dass Sie sieben Monate gebraucht haben, um diesen Gesetzentwurf ins Parlament einzubringen. Sie haben nicht einmal einen eigenen Tagesordnungspunkt dafür bekommen, sondern mussten den Tagesordnungspunkt der Grünen quasi hijacken.
Das wundert einen aber nicht. Wer Tag und Nacht um Kleinigkeiten feilscht, hat für die großen Dinge, nämlich wichtige Gesetze auch im Plenum zu verabschieden, vielleicht keinen Blick mehr. Ich bin sicher, das hört bald auf, und ich hoffe, es wird besser.
Wir begrüßen es jedenfalls, dass wenigstens dieser Teil jetzt zum Abschluss kommt, auch wenn man nicht sagen kann: Ende gut, alles gut.
Diese Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes sind aus unserer Sicht wichtig und richtig. Wichtiger wäre aus unserer Sicht jedoch gewesen, das gesamte Bundesdatenschutzgesetz zu novellieren. Der eine oder andere weiß es vielleicht nicht: Das Bundesdatenschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1978. Es ist zum 1. Januar 1978 inkraft getreten. Zu der Zeit hatte mein Telefon noch eine Wählscheibe, und von den vielfältigen Möglichkeiten mobiler Kommunikation, von Handy oder Laptop hatten wir gar keine Ahnung.
Wir wussten auch noch nicht, was man alles speichern kann, wie leicht und wie schnell man etwas speichern und wie schnell man Millionen von Daten übertragen kann.
Wir Liberale haben uns von Anfang an dafür eingesetzt, dass Betroffene und Verbraucher bessere Auskunfts- und Informationsrechte gegenüber den Auskunfteien erhalten. Der ursprünglich vorgelegte Gesetzentwurf war ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist - sicherlich auch durch den öffentlichen Druck und durch die ganzen Skandale -, noch erhebliche Verbesserungen vorzunehmen. Das muss man konzedieren. Der uns heute vorliegende Gesetzentwurf ist immer noch nicht gut, aber er ist besser als der ursprüngliche Entwurf.
So ist es nach unserer Auffassung gut, dass die verantwortliche Stelle nunmehr verpflichtet sein soll, den Betroffenen auf Verlangen die wesentlichen Gründe für eine Entscheidung des Vertragspartners mitzuteilen. Ein Fortschritt ist auch, dass künftig die Bedeutung des sogenannten Scorewertes einzelfallbezogen und nachvollziehbar beauskunftet - das heißt wirklich so; es ist ein schreckliches Wort - werden muss und insbesondere das unsägliche Gewichten von Adressdaten nur noch eine untergeordnete Rolle spielen darf. Es ist doch nicht mit sozialer Politik vereinbar, dass ich eine Leistung oder eine Ware nicht bekomme oder nicht Vertragspartner werden kann, nur weil ich eine falsche Adresse habe. Das war bisher Praxis, und das darf einfach nicht sein.
- Frau Philipp, Sie haben gleich 15 Minuten Redezeit. Dann können Sie ganz viel erzählen, keine Sorge.
Einige aus unserer Sicht entscheidende Punkte haben indes leider nicht Einzug in den Gesetzentwurf gehalten. Diese möchte ich kurz darstellen.
Da ist zum einen die fehlende Begrenzung des Scorings auf Rechtsgeschäfte mit zumindest weitgehend kreditorischen Risiken. Der Anwendungsbereich des Scorings wird auch nach der Verabschiedung der Novelle zu breit gefasst sein. Nach unserer Einschätzung kann das Scoringverfahren jedoch nur dort seine Berechtigung finden, wo bei dem abfragenden Unternehmen besondere finanzielle Ausfallrisiken bestehen. Ich möchte nicht, dass demnächst auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gescort werden.
Das könnte hier theoretisch der Fall sein. Der Entwurf setzt der derzeit zu vernehmenden Ausweitung des Scoringverfahrens indes nichts entgegen. Das wäre aus unserer Sicht aber dringend notwendig gewesen.
Als Zweites möchte ich eine kritische Bemerkung zu Art und Umfang der Informationspflicht der Auskunfteien machen. Im Aufriss des Problems im Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 16/10529 heißt es, dass Verbraucher aufgrund der intransparenten Verfahrensweisen der Auskunfteien die Entscheidungen ihrer potenziellen Geschäftspartner nur schwer oder gar nicht nachvollziehen könnten. Dieser zweifelsohne richtigen Problemanalyse soll eine Stärkung der Informations- und Auskunftsrechte der Betroffenen entgegengesetzt werden. Leider hapert es wie so oft an der Umsetzung dieses Lösungsansatzes.
Warum, frage ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der sogenannten Großen Koalition, haben Sie sich bis zum Ende der Beratungen gegen die Einführung einer Pflicht zur Offenlegung der Gewichtung der Daten gesperrt? Das an dieser Stelle gegen ein Mehr an Transparenz oft ins Feld geführte Argument des Schutzes von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen kann dabei nicht überzeugen. Genauso wenig nützt die einseitige Argumentation, es könne zu Manipulationsversuchen durch den Bürger kommen. Es wird völlig übersehen, dass Transparenz immer etwas Positives ist. Sie hätten durchaus auch dem alternativen Vorschlag des Bundesdatenschutzbeauftragten folgen können, der die Beauskunftung von persönlichen Daten in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung nach vorgeschlagen hat.
Der Gesetzentwurf kann also leider keine größere Begeisterung hervorrufen, weder bei uns noch bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Noch viel weniger ist mit der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes der lange Weg zu mehr Datenschutz zu Ende. Insoweit appelliere ich an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU/CSU und SPD: Versuchen Sie, eine Einigung auch bei den anderen Gesetzentwürfen zu erzielen! Es ist an der Zeit, dass Sie Ihre Scheingefechte bei der Datenschutznovelle aufgeben und endlich Politik für die Verbraucherinnen und Verbraucher machen.
Herzlichen Dank.
(Quelle: www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/ , 29. Mai 2009) Buergerrechte Buergerrechte
|
|


Twitter


