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Parlamentsrede zum aktuellen Thema
Ich will darauf hinweisen, dass nach dem humanitären Völkerrecht der Vorgang der Tötung von Gegnern nicht per se als rechtswidrig betrachtet wird.

Wir kommen zur dringlichen Frage 3 des Kollegen Jürgen Trittin.


Beinhaltete die Absprache zwischen Bundeskanzleramt, Bundesministerium der Verteidigung und Bundesnachrichtendienst vom 22. Juli 2009 zu einer veränderten Strategie in Afghanistan auch die Möglichkeit des gezielten Tötens Verdächtiger, wie es verschiedene Zeitungen am Wochenende (Leipziger Volkszeitung und Süddeutsche Zeitung vom 12. Dezember 2009) berichteten?


Bitte schön, Herr Staatssekretär.


Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung:


Herr Kollege Trittin, ich bin auf der Suche nach Ihrer Frage. Entschuldigung, Herr Präsident, mir liegt eine andere Frage vor.


Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:


Es ist die dringliche Frage 3.


Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung:


Die dringliche Frage 3? - Nein.


(Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:


Die Antwort heißt Nein?


Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung:


Ja.


(Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Uta Zapf [SPD]: Das ist wirklich Kabarett!)

Das ist das wesentliche Wort in der deutschen Sprache, mit dem man auf Fragen antwortet.


(Uta Zapf [SPD]: Man kann auch Ja sagen!)

- Manchmal mit Ja.


(Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Weitere Zurufe von der SPD)

Herr Präsident, könnten wir die Erregung in den Fraktionen über die deutsche Sprache etwas mäßigen?


Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:


Herr Kollege Trittin, bitte.


Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Herr Kollege Schmidt, nachdem Sie diese Frage mit Nein beantwortet haben: Wie würden Sie dann einen Vorgang bezeichnen, bei dem zwei Kampfpiloten fünfmal nachfragen, ob es eine Rechtsgrundlage für den Befehl gibt, diese Bomben abzuwerfen, was voraussetzen würde, Troops in Contact am Boden zu haben, bei dem diese Piloten fünfmal nachfragen, ob sie nicht die anwesenden Menschen vor Ort vor dem Abwurf von Bomben durch Tiefflug warnen sollen, bei dem diese Piloten zweimal bei dem zuständigen Offizier nachfragen, ob sie auf die Tanklastzüge oder zwischen die Tanklastzüge, also da, wo die Menschen stehen, zielen sollen, und bei dem von der Einsatzleitung, dem zuständigen Offizier, darauf gedrungen wird, diesen Angriff durchzuführen, da die Menschenmenge dabei sei, sich davonzubewegen?


Ist dies nicht ein Vorgang, den man in der deutschen Sprache landläufig als „gezieltes Töten“ bezeichnet?


(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Ja“ ist auch eine übliche Antwort!)

Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung:


Bei Ihrer Frage zitieren Sie Erkenntnisse, die Ihnen in Ihrer Funktion zugegangen sind, die ich hier nicht kommentieren will.


(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das steht doch in der Zeitung! – Uta Zapf [SPD]: Das steht in Spiegel Online! Es gibt ein Video, das man sich angucken kann! – Weitere Zurufe von der SPD)

Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:


Vor allem hat der Herr Staatssekretär das Wort zu einer Antwort.


Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung:


Herr Präsident, ich bitte darum, darauf hinweisen zu dürfen, dass die Tatsache, dass in Medien oder anderswo aus klassifizierten Berichten zitiert wird, die Verantwortungsträger nicht davon befreit, diese Klassifizierungspflichten ernst zu nehmen.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Ich darf bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, dass über die Vorgänge, die Sie ansprechen und die zur Diskussion stehen, Kollege Trittin - ich habe Sie wegen Ihrer Aussagen nicht kritisiert, aber belassen wir es dabei -, gegenwärtig bei der Bundesanwaltschaft - dieser Vorgang wurde ihr von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden übergeben – eine Vorklärung, ob es hier zu Rechtsverletzungen gekommen ist, stattfindet, um diesen Sachverhalt nach den Kriterien des Kriegsvölkerrechts, des humanitären Völkerrechts und anderen Fragen des Völkerstrafgesetzbuches, das wir in diesem Parlament verabschiedet haben, zu klären. Auch wenn ich mich der Gefahr aussetze, dass Sie mich einer Nichtantwort bezichtigen, bitte ich Sie, in diesem Punkt den Blick in der Tatsachenermittlung darauf zu verwenden, dass jeder, der von diesem Parlament und von der Bundesregierung in Einsätze geschickt wird, im Sinne der Fürsorgepflicht – davon mache ich jetzt tatsächlich Gebrauch – das Recht hat, dass mit aller Behutsamkeit die Dinge, die gegen und für ihn sprechen, in einer gerichtlichen oder, wie in diesem Fall, staatsanwaltschaftlichen Prüfung erst einmal gesichtet werden. Ich will darauf hinweisen, dass nach dem humanitären Völkerrecht der Vorgang der Tötung von Gegnern nicht per se als rechtswidrig betrachtet wird. Ich will dies aber ausdrücklich nicht auf diesen Vorgang herunterbrechen; ich will das nur anführen. Ich finde, wir sollten ein Stück Selbstzurückhaltung üben. Das hat nichts damit zu tun, die Rechte der Opposition zu beschneiden. Ich will auch nicht allein auf den Untersuchungsausschuss verweisen. Aber dieser wird sich mit diesen Fragen intensiv beschäftigen. Sie können davon ausgehen, Herr Kollege Trittin, dass die Bundesregierung und ich in aller Ernsthaftigkeit und Verantwortung die Fragen beantworten werden. Wir haben selbst ein Interesse daran; denn es muss klar sein, dass das, was vom Bundesminister zu Guttenberg als eine Regelverletzung, als ein nicht angemessenes militärisches Verhalten bezeichnet worden ist, aufgeklärt wird, und es muss klargemacht werden, dass Einsätze der Bundeswehr im Rahmen der vorgegebenen Regeln stattfinden müssen.


(Quelle: www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/ , 16. Dezember 2009)
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