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Deutschland. Ein Wintermärchen? - Umfragen -

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Parlamentsrede zum aktuellen Thema
Wer diejenigen, die sich seit Jahren hier im Parlament sachlich und sehr sorgfältig mit der Bestimmung der Regelsätze auseinandersetzen, der Einladung zu spätrömischer Dekadenz bezichtigt, der verunglimpft nicht nur die Erwerbslosen, sondern offenbart auch ein gerüttelt Maß an Unverständnis für demokratisch-parlamentarische Prozesse.

Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):



Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Februar ein bemerkenswertes Urteil gesprochen. Es stellt in bemerkenswerter Klarheit die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums in einen direkten Zusammenhang mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes, der da lautet:


Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Das Bundesverfassungsgericht stellt weiterhin klar, dass das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums eine eigenständige Bedeutung hat und dem Grunde nach unverfügbar ist.


   Alle, die sich an der Debatte über die Regelsätze zum Arbeitslosengeld II beteiligen, sollten diese Leitsätze des Bundesverfassungsgerichtes zum Ausgangspunkt ihrer Überlegungen nehmen, wenn sie den Grundsatz der Menschenwürde nicht verächtlich machen und das Sozialstaatsprinzip nicht infrage stellen wollen.



(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Wer wie der FDP-Vizekanzler das menschenwürdige Existenzminimum als leistungsloses Einkommen zu diskreditieren versucht, zeigt, dass er das Bundesverfassungsgericht und sein Urteil weder ernst noch wirklich zur Kenntnis nimmt.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Wer diejenigen, die sich seit Jahren hier im Parlament sachlich und sehr sorgfältig mit der Bestimmung der Regelsätze auseinandersetzen, der Einladung zu spätrömischer Dekadenz bezichtigt, der verunglimpft nicht nur die Erwerbslosen, sondern offenbart auch ein gerüttelt Maß an Unverständnis für demokratisch-parlamentarische Prozesse.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Wer sich wie der FDP-Generalsekretär Lindner nicht zuerst - von der Menschenwürde ausgehend - die Frage stellt, ob 251 Euro monatlich einem zehnjährigen Kind zu einer menschenwürdigen Existenz verhelfen, sondern stattdessen pauschal unterstellt, arme Mütter könnten vielleicht zum Zweck des Geldverdienens gebären, der beweist sein völliges Desinteresse an den Lebensbedingungen von armen Kindern in diesem Land.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)

   Mir ist es wichtig, das zu Beginn dieser Debatte zu betonen, weil ich der Auffassung bin, dass es sich um mehr handelt als um einen Fehlgriff in der Wortwahl oder um eine falsche Tonlage. Hier offenbart sich ein grundlegend gestörtes Verhältnis zu den Grundlagen unseres Gemeinwesens und des Grundgesetzes.



(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)

Es tut also not, die durch die Verbalinjurien von Herrn Westerwelle entglittene Debatte über das menschenwürdige Existenzminimum wieder mit der Ernsthaftigkeit zu führen, mit der auch das Bundesverfassungsgericht sein Urteil gesprochen und begründet hat. Deshalb hat Bündnis 90/Die Grünen die heutige Debatte beantragt und einen Antrag vorgelegt, der den Grundsatz der Unantastbarkeit der Würde des Menschen den weiteren Erwägungen voranstellt. Gerade weil das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum dem Grunde nach nicht verfügbar ist, halten wir es für zwingend, dass der Gesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum wohlüberlegt nutzt. An einer plausiblen Begründung und nachvollziehbaren Herleitung der aktuellen Regelsätze mangelt es. Ich gebe unumwunden zu, dass wir 2004 den Fehler gemacht haben, unsere bereits damals bestehenden Einwände nicht hartnäckig genug vertreten zu haben. Allerdings kann sich keine Fraktion, die in den vergangenen Jahren Regierungsverantwortung getragen hat, von einer Mitverantwortung freisprechen,


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)

da die Regelsatzverordnung nicht nur von der damaligen Bundesregierung, sondern auch vom Bundesrat verabschiedet wurde. Als damals Beteiligter kann ich mich sehr gut erinnern, dass keine Landesregierung besondere Anstrengungen an den Tag gelegt hat, um das Verfahren zu verändern.


   Umso wichtiger sollte es nun nicht nur für meine Fraktion sein, beim jetzt fälligen Blick nach vorn die Konsequenzen zu ziehen. Hierzu gehört erstens, die Bedarfsermittlung den Realitäten anzupassen. Wer glaubt, dass 15 Euro für ein Monatsticket ausreichen, der ist schon lange nicht mehr mit dem öffentlichen Nahverkehr gefahren.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


Kinder dürfen bei der Bedarfsermittlung nicht mehr wie kleine Erwachsene behandelt werden. Es kann doch nicht wahr sein, dass der Bedarf eines alleinstehenden, armen Rentners als Maßstab für das herhalten muss, was arme Kinder in diesem Land als Existenzminimum haben.


   Zweitens brauchen wir faire und gerechte Öffnungsklauseln für besondere Lagen und atypische Bedarfe. Es gibt auch 15-Jährige, die 1,90 Meter groß sind. Ich selbst habe mit Eltern gesprochen, die mir ihre Notlagen etwa bei Übergrößen für Kleidung geschildert haben. Nun machen Sie aber eine engherzige und kleinmütige Regelung, mit der Sie erst einmal festlegen, was alles nicht geht. Das kann nicht die Antwort sein. Vielmehr muss eine gerechte Öffnungsklausel bei Beibehaltung des grundsätzlichen Prinzips der Pauschalierung geschaffen werden.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

   Drittens ist nach Auffassung von Bündnis 90/Die Grünen sofortiges Handeln erforderlich. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat schon vor Jahren sehr plausibel dargelegt, dass ein Regelsatz von 420 Euro unter Verzicht auf bestimmte Dinge angemessen wäre. In den letzten Jahren ist der ohnehin unzulängliche Regelsatz zudem weit hinter der Preisentwicklung zurückgeblieben. Aus diesem Grunde fordern wir die Anhebung des Erwachsenenregelsatzes auf zunächst 420 Euro und der Kinderregelsätze je nach Alter auf zwischen 280 und 360 Euro im Monat.


(Christian Lindner (FDP): Das kostet 20 Milliarden Euro!)


   Wenn es jetzt um die Umsetzung der Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes geht, warne ich die Bundesregierung vor Tricksereien. Es gibt leider zahlreiche Anzeichen, dass Union und FDP versuchen, die Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes zu umgehen. Sie sagen erstens, das Bundesverfassungsgericht habe gesagt, dass die Regelsätze nicht evident unzureichend seien. Es hat aber keineswegs festgestellt, dass sie zureichend sind. Es hat Ihnen gerade einmal zehn Monate gegeben, um die Regelsatzverordnung zu überarbeiten, und es hat die Regelsätze für so unzureichend gehalten, dass unabweisbare Bedarfe ab sofort, ab Urteilsverkündung, beantragt werden können und berücksichtigt werden müssen.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

   Zweitens sagen Sie, man könne für die Kinder Sachleistungen statt Geldleistungen erbringen. Ich bin der Letzte, der infrage stellen würde - und das gilt auch für meine Fraktion -, dass gute Bildungsinfrastruktur, verbunden mit vernünftigen Sachleistungen, eine wirkungsvolle und wichtige Armutsprävention wäre. Aber man darf Sachleistungen nicht gegen Geldleistungen ausspielen. Musische Bildung ersetzt keinen Wintermantel.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

   Ich fordere Sie in diesem Zusammenhang auf, bei der Betonung von Sachleistungen endlich auf das Argument zu verzichten, dass die Eltern das Geld ihrer Kinder versaufen würden. Stellen Sie nicht die Eltern von 1,8 Millionen Kindern in Hartz-IV-Bezug unter den Generalverdacht, ihre Kinder als Schnapslieferanten zu missbrauchen!



(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN - Stefan Müller (Erlangen) (CDU/CSU): Mit Verdächtigungen von Eltern kennen Sie sich ja aus!)

   Drittens zum berühmten Lohnabstand: Wer arbeitet, soll mehr haben als derjenige, der nicht arbeitet. Was für eine Banalität! Es gibt, glaube ich, niemanden in diesem Hause, der das nicht ebenso empfindet.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN - Iris Gleicke (SPD): Mindestlohn!)

Bleiben Sie bei der Wahrheit! Wenn Sie öffentlich Lohnabstandsrechnungen anstellen, dann unterschlagen Sie regelmäßig die vorgelagerten Sozialleistungen. Sie unterschlagen das Kindergeld, das Wohngeld und den Kinderzuschlag,


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

kommen so zu niedrigen Berechnungen und hetzen Niedrigverdiener gegen die Bezieher von Arbeitslosengeld II, die nichts lieber als einen Job hätten, auf.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)


   Ich erinnere Sie gerne daran, dass das Bundesverfassungsgericht den Vorrang des menschenwürdigen Existenzminimums definiert hat. Es hat nicht gesagt, das Lohnabstandsgebot sei unantastbar; vielmehr kommt zuerst das Existenzminimum, und dann können wir uns natürlich Gedanken über Anreizsysteme für eine Arbeitsaufnahme machen.


(Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Und wie hat Rot-Grün das definiert?)

Wir halten einen Mindestlohn in Verbindung mit einer Entlastung der Sozialversicherungsabgaben im unteren Einkommensbereich für richtig, um bessere Anreize zu schaffen. Sie hingegen wollen die Regelleistung absenken. Ich frage Sie, ob Sie nicht zur Kenntnis genommen haben, dass die Löhne im Niedriglohnbereich selbst während der Aufschwungjahre gesunken sind. Das Lohnabstandsgebot alter Prägung kann auch deswegen nicht mehr greifen, weil die Löhne im unteren Einkommensbereich sich wegen eines fehlenden Mindestlohnes von oben den Regelsätzen annähern. Wir drohen in eine Negativspirale zu geraten.


(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)

   Wenn wir jetzt in die weiteren Beratungen eintreten, sollten wir tatsächlich die Menschenwürde zum Kern und zum Ausgangspunkt nehmen. Im Grundgesetz steht nicht, der Niedriglohnsektor ist unantastbar; außerdem ist der Mensch kein Nutztier. Ersparen Sie uns und vor allem den Betroffenen eine Propaganda der Ungleichheit und nehmen Sie die Personen in ihrer Würde ernst!


   Vielen Dank.


(Quelle: www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/ , 25. Februar 2010)
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