Symbol-Politik
Parlamentsrede zum aktuellen ThemaManfred Zöllmer (SPD):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es passiert nicht sehr häufig, dass sich Helmut Schmidt, unser Altbundeskanzler, zu aktuellen Gesetzentwürfen zu Wort meldet. Er hat im Cicero Folgendes gesagt:
Was dagegen Merkel macht - dass sie auf eigene Faust nur für Deutschland Leerverkäufe verbietet -, ist zum Schieflachen.
Daraufhin sagte der Journalist:
Sie dürfte das wissen und hat das Verbot als Beruhigungsmittel für die öffentliche Meinung in den Raum gestellt.
Helmut Schmidt entgegnete daraufhin:
Ich hoffe, dass sie weiß, ... dass es wirkungslos ist.
Warum hat Helmut Schmidt in diesem Fall leider, leider recht?
Herr Dautzenberg, die Anhörung hat eines gezeigt: Dieser Gesetzentwurf ist ein Placebo; er ist wirkungslos; er ist reine Symbolpolitik.
Sie haben hier deutlich gemacht, wie die Geschichte dieses Entwurfs verlief und wie Sie von den Koalitionsfraktionen von Beratung zu Beratung zur Verwässerung dieses Gesetzentwurfs beigetragen haben.
Er ist ein reines Symbol.
Schauen wir uns einfach einmal an, wie das Gesetz entstanden ist, welche Geschichte es hat. Die Finanzkrise ist zwei Jahre alt. Seitdem wurde immer wieder deutlich, dass ungedeckte Leerverkäufe auf den Finanzmärkten zerstörerische Wirkungen entfalten können, zuletzt in der Krise um Griechenland.
- Nein, warten Sie ab! - Sie können Kursverzerrungen auslösen und zu Zwecken des Insiderhandels und der Marktmanipulation eingesetzt werden. Deshalb haben wir Sozialdemokraten seit langem gefordert, ungedeckte Leerverkäufe zu untersagen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt.
Am 9. März 2010 - also in diesem Jahr - gab es eine Erklärung der Europäischen Kommission, dass sie erwäge, ungedeckte Leerverkäufe zu verbieten. Parallel dazu gab es die Ankündigung eines gemeinsamen Vorgehens von Berlin und Paris in dieser Sache. Es war von einem Brief von Merkel an Sarkozy die Rede. Danach passierte jedoch nichts mehr. Dann kam über Nacht die Mitteilung über den Ticker, Deutschland habe als erstes europäisches Land ungedeckte Leerverkäufe verboten. Das heißt also, man hat auf eine gemeinsame europäische Aktion verzichtet
und ein nationales Vorpreschen Deutschlands aus rein innenpolitischen Gründen vorgezogen; der öffentliche Druck auf die Regierung war inzwischen im Zusammenhang mit dem Euro-Rettungspaket zu groß geworden. Man wollte Regierungs- und Handlungsfähigkeit in Sachen Finanzmarktregulierung demonstrieren, obwohl "simulieren" der richtige Ausdruck wäre. Dieses Gesetz hat damit einen gravierenden Geburtsfehler: Es ist das Ergebnis eines unabgestimmten Alleingangs.
Man kann so etwas machen, wenn man vorher alle Möglichkeiten zum gemeinsamen Handeln ausgelotet hat. Das haben Sie nicht gemacht, obwohl Sie wissen, dass es um schädliche Aktivitäten geht, die nicht nur in Deutschland stattfinden, sondern im gesamten Euro-Raum, in ganz Europa und auf der ganzen Welt. Erst wenn es sich als völlig unmöglich erweisen sollte, dass sich eine abgestimmte Regelung durchsetzen kann, muss man nationale Maßnahmen ins Auge fassen. Wer aber so vorgeht, wie Sie es getan haben, der will nicht regulieren, sondern Regulierung nur vortäuschen. Es gibt in dieser Regierung keinen Konsens zu Regulierungsfragen. Sie sind in Regulierungsfragen nach wie vor tief zerstritten.
Herr Dautzenberg, lassen Sie uns doch einmal beleuchten, zu welchem Ergebnis die Expertenanhörung wirklich geführt hat. Das Ergebnis war eindeutig: Dieser Gesetzentwurf ist reine Symbolpolitik. Schauen Sie sich das Ergebnis der Anhörung an: Dieser Gesetzentwurf wurde von der überwältigenden Mehrheit der Sachverständigen regelrecht verrissen.
Er beschränkt sich auf ungedeckte Leerverkäufe von Aktien und Schuldtiteln von Staaten der Euro-Zone, die an einer inländischen Börse zum Handel am regulierten Markt zugelassen sind. Warum - das war eine der Fragen - nur Schuldtitel aus der Euro-Zone? Warum nur auf regulierten Märkten? Der überwiegende Teil des Handels findet dort nicht statt.
Wichtig wäre ein Leerverkaufsverbot an außerbörslichen Plätzen; denn dort findet der relevante Teil des Handels statt. Dieser Bereich wird vom vorliegenden Gesetzentwurf überhaupt nicht erfasst. Auch hier zeigt sich Ihre Unfähigkeit, etwas Wirksames koordiniert umzusetzen.
Ein Verbot muss etwas bewirken. Das von Ihnen vorgesehene Verbot bewirkt leider nichts.
- Ja, damit kann ich gut leben.
Ich zitiere Herrn Münchau von der Financial Times Deutschland, einen Journalisten, der in der Anhörung als Sachverständiger vertreten war. Er hat Folgendes formuliert:
Der einzige Grund für dieses Gesetz war dessen Ankündigung. Die Regierung musste etwas tun, um Deutschlands Journalisten von der Krise abzulenken.
Wohlgemerkt: Nicht die Opposition, sondern ein unabhängiger Journalist hat das formuliert.
Sie haben eben deutlich gemacht, wie stark dieses Gesetz bereits im Vorfeld beschnitten wurde und nun durch weitere Änderungsanträge beschnitten werden soll; beispielsweise werden die Regelungen zum Intradayhandel - Sie haben erläutert, was das ist - weiter verwässert.
- Verwässert.
Ich darf aus der Stellungnahme des BDI zitieren. Dort heißt es:
Weil sich Kurseinbrüche, insbesondere in Kombination mit falschen, negativen Marktgerüchten häufig innerhalb eines Tages ereignen, ist für das Verbot auf die Einzeltransaktion und nicht auf den Tagesendbestand abzustellen.
Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP - Sie haben das eben erläutert - wollen nun solche Leerverkäufe wieder zulassen. Sie haben in einer Presseerklärung ausgeführt, dass Sie zwischen Missbrauch und normalem Geschäft unterscheiden wollen, aber in der Praxis lassen Sie möglichen Missbrauch wieder zu.
Darüber hinaus streichen die Koalitionsfraktionen die Ermächtigung des Finanzministeriums, weitergehende Verbotsverfügungen zu erlassen.
- Über eine Verordnung. - Sie wollen es dem Parlament überlassen, aber auch damit verwässern Sie den Ursprungsentwurf; denn das Parlament kann natürlich jederzeit gesetzgeberisch tätig werden. In ihrem Vorgehen zeigt sich die ganze Hilflosigkeit dieser Koalition gegenüber der Finanzmarktlobby.
Es gibt allerdings auch etwas Positives.
Der Gesetzentwurf verbessert die Transparenz auf bisher völlig intransparenten Märkten,
aber leider nur ein wenig; denn das Gesetz eröffnet Umgehungsmöglichkeiten bei Meldeverpflichtungen, etwa durch die Aufteilung von Leerverkäufen auf Konzerntöchter jeweils unterhalb der Meldeschwelle. Der Gesetzentwurf ist und bleibt Symbolpolitik. Er ist Stückwerk, Symbolpolitik, mit viel zu geringer Wirkung. Nun scheint wieder eine europäische Lösung der Leerverkaufsproblematik möglich.
Die FDP hat im Übrigen erklärt: Sollten keine weiteren Länder folgen, werde das Gesetz in dieser Legislaturperiode noch einmal geändert. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Regierungskoalition, Sie finden uns Sozialdemokraten an Ihrer Seite, wenn es darum geht, durchdachte und wirksame Maßnahmen zur Regulierung der Finanzmärkte zu beschließen. Sie finden uns aber nicht an Ihrer Seite, wenn Sie versuchen, Regulierung nur vorzutäuschen wie beim vorliegenden Gesetzentwurf.
Vielen Dank.
(Quelle: www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/, 02. Juli 2010) Symbol-Politik
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